Wissenswertes: Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die durch das Unterlassen der Beseitigung oder Schaffung einer Gefahrenquelle entsteht. Sie folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Gefahren für andere grundsätzlich vermieden werden müssen.
Wer also:
- eine Gefahrenquelle schafft, (einen Baum pflanzt)
- eine Gefahrenquelle dem allgemeinen Verkehr aussetzt, (öffentliche Bäume)
- eine gefährliche Sache beherrscht (einen Baum besitzt), oder
- eine von einem anderem geschaffene Gefahr in seinem Herrschaftsbereich nicht beseitigt (Baumbestand durch z.B. Grunderwerb übernommen), haftet für den dadurch entstandenen Schaden.